Die Niedersächsische Sparkassenstiftung (NSKS) und die VGH-Stiftung wollen Künstlern aus Niedersachsen helfen.
Aus einer aktuellen Pressemitteilung der NSKS ergibt sich, dass freiberuflich bzw. selbst-ständig tätige Kulturschaffende, deren Arbeit inhaltlich einem der in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definierten Förderbereiche zuzuordnen ist, bis zum 30. Juni 2020 eine So-forthilfe von einmalig 2.000 Euro beantragen können. Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de.
NLT-Rundschreiben Nr. 588/2020 (PDF-Datei)
=> Illustration: Christian Daum / pixelio.de <=